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Krankheit kann zur Befreiung von Rundfunkgebühr führen

Eine Erhöhung der Rundfunkgebühr von derzeit 17,03 auf 17,98 Euro monatlich steht zum 1. Januar 2009 ins Haus. Die Techniker Krankenkasse (TK) Niedersachsen rät daher chronisch Kranken, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Je nach Schwere der Krankheit ist auch eine zeitliche Befristung möglich.

Patienten, die beispielsweise aufgrund von schweren Darm-, Nieren- oder Krebserkrankungen für längere Zeit nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, erhalten von den Versorgungsämtern die erforderliche Bescheinigung. Diese muss zusammen mit dem Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln eingereicht werden.

Ulrike Fieback von der TK Niedersachsen empfiehlt, den Antrag bei der GEZ bereits parallel mit dem Gang zum Versorgungsamt zu stellen. Die Bescheinigungen des Amtes können dann nachgereicht werden. Zudem lohnt es sich laut TK, selbst Unterlagen von Ärzten und Kliniken zu beschaffen, um den ärztlichen Dienst der Versorgungsämter zu unterstützen und so das Verfahren zu beschleunigen.


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© Techniker Krankenkasse / Veröffentlicht am 26.09.2008