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Impfungen und Schwangerschaft - schließt sich das nicht aus?

Ja und nein, könnte die Antwort auf diese Frage lauten. Denn bei Impfungen in der Schwangerschaft muss man ganz genau hinschauen: Inaktivierte Impfstoffe, oft auch als Totimpfstoffe bezeichnet, dürfen verabreicht werden, wenn ein dringender Grund besteht. Dagegen sind Impfstoffe mit abgeschwächten, aber noch vermehrungsfähigen Erregern, die sogenannten Lebendimpfstoffe, fast ausnahmslos kontraindiziert.

Totimpfstoffe

Die meisten Impfstoffe, die heute angewendet werden, sind Totimpfstoffe, z. B. die Impfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Influenza (Virusgrippe), Pneumokokken, Meningokokken, Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut.

Besteht aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos ein Anlass für eine dieser Impfungen, können diese im Allgemeinen problemlos gegeben werden, möglichst jedoch nicht im ersten Schwangerschaftsdrittel. Ausnahmen sind alle Impfungen, die zum Schutz der Mutter dringend erforderlich sind, z. B. eine Tetanus-Impfung nach einer Verletzung. Diese Impfungen müssen natürlich auch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten verabreicht werden. Die Anwendung dieser Impfstoffe kann als sicher gelten, denn es ist kein Fall bekannt, in dem ein Ungeborenes Schaden genommen hätte.

Lebendimpfstoffe

Andere Impfungen sind jedoch verboten, nämlich die Lebendimpfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken. Hierbei spielen ebenfalls eher theoretische Erwägungen eine Rolle: Da die Impfkeime begrenzt vermehrungsfähig sind, fürchtet man, dass sie - so wie die Wildviren - aufs Kind übergehen könnten. Allerdings wurde noch niemals eine Schädigung des Kindes beobachtet, auch wenn versehentlich in einer noch nicht bekannten Frühschwangerschaft geimpft wurde. Die Gelbfieberimpfung, ebenfalls eine Lebendimpfung, kann im Notfall während der Schwangerschaft gegeben werden. Dies betrifft aber nur Frauen, die eine nicht aufschiebbare Reise in ein Gelbfiebergebiet in Südamerika oder Zentralafrika planen.

Für Impfungen in der Schwangerschaft gilt demnach der Leitsatz: So viel wie nötig und so wenig wie möglich. Was gerne vergessen wird: Ein guter Schutz der werdenden Mutter ist es auch, wenn alle engeren Kontaktpersonen ausreichend geimpft sind. Durch die sogenannte Herdenimmunität sind dann auch die Schwangere und ihr Kind indirekt vor schweren Infektionen gefeit.

Impfungen vor der Schwangerschaft checken:

Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis: Grundimmunisierung vorhanden? Tetanus und Diphtherie-Impfungen müssen danach alle 10 Jahre aufgefrischt werden, jeder Erwachsene sollte neben der Grundimmunisierung zumindest eine Auffrischimpfung gegen Kinderlähmung haben.

Keuchhusten (Pertussis): Mit der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Impfung soll auch gegen Keuchhusten geimpft werden (Kombinationsimpfstoff). Die Mutter gibt dem Kind gegen Keuchhusten keinen Nestschutz mit, und gerade für Säuglinge ist die Krankheit gefährlich. Daher den Schutz am besten vor der Schwangerschaft erneuern. Und auch die Umgebung sollte geimpft sein: Vater, Geschwister, Großeltern und alle anderen Kontaktpersonen. Denn gar nicht selten stecken Eltern und Großeltern das Neugeborene an.

Röteln: Zum Schutz den Ungeborenen sollte jede Frau ihren Röteln-Titer vor der Schwangerschaft bestimmen lassen. Fehlt der Schutz, wird gegen Röteln und gleichzeitig auch gegen Mumps und Masern geimpft.

Windpocken (Varizellen): Auch Windpocken können das ungeborene Kind schädigen. Unbedingt einen Test machen und ggf. impfen lassen!


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© Deutsches Grünes Kreuz / Veröffentlicht am 08.03.2010