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Alternativmedizin - welche Kassen die Kosten erstatten

Die meisten Deutschen wünschen sich als Ergänzung zur Schulmedizin mehr Naturheilbehandlungen - doch bisher gehört nur die Akupunktur zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen, und das auch nur eingeschränkt. Doch es gibt Schlupflöcher, berichtet das Gesundheitsmagazin HEALTHY LIVING in der aktuellen Ausgabe (ab heute im Handel).

Beispiel Präventionskurse: Qigong, Yoga oder Tai-Chi - alle Krankenkassen zahlen ihren Versicherten Kurse zur Vorbeugung gegen stressbedingte Erkrankungen. Wenn die Kassen sie selbst anbieten, sind sie oft sogar kostenfrei. Kleinere Kassen geben Zuschüsse zu Kursen, die bei qualifizierten Veranstaltern laufen; die Höhe der Zuschüsse variiert. HEALTY LIVING rät, bei der jeweiligen Kasse nach qualifizierten Anbietern zu fragen.

Auch homöopathische Behandlungen beim Vertragsarzt können die gesetzlichen Kassen erstatten. Doch für die intensive Eingangsuntersuchung (Anamnese) fordern viele Ärzte ein Privathonorar von 80 bis 120 Euro, ebenso für die Folgeanamnesen (40 bis 60 Euro). Im Rahmen der "integrierten Versorgung" haben 120 gesetzliche Krankenkassen eine Vereinbarung mit dem Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) getroffen: Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopath können Erst- und Folgeanamnesen entsprechend abrechnen; die Liste der Kassen gibt es unter www.dzvhae.com

Für Ayurveda, TCM oder Heliotherapie gilt: Therapien, die der Vertragsarzt nicht verschreiben darf, sind im Rahmen stationärer Vorsorge- und Reha-Maßnahmen möglich. Generell haben Patienten das Recht, so HEALTHY LIVING, sich zum Beispiel eine Klinik für Naturheilverfahren auszusuchen. Aber Obacht: Oft versuchen die Kassen, ihre Versicherten in Häuser einzuquartieren, mit denen sie Verträge geschlossen haben und die zum Teil günstiger sind.


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© HEALTHY LIVING / (ots) news aktuell GmbH / Veröffentlicht am 16.07.2008